Ihre Fragen – Unsere Antworten

Die Greenhouse School besteht seit August 2008! In hunderten Gesprächen mit Eltern und ihren Kindern wurden oftmals die selben Fragen gestellt und erörtert. Sehen Sie sich hier die am häufigsten gestellten Fragen und unsere Antworten darauf an.

Ihnen fehlt hier eine Frage? Dann schicken Sie uns eine Mail und wir beantworten sie Ihnen umgehend.

nach oben

Was ist eigentlich die beste Schule für mein Kind?

Nach der staatlichen Anerkennung im Dezember 2018 gibt es nunmehr in Graal-Müritz eine anerkannte integrierte Gesamtschule in freier Trägerschaft, an welcher sowohl die Berufsreife, die Mittlere Reife, aber auch das Abitur abgelegt werden können. Graal-Müritz bietet somit eine hervorragende Möglichkeit, zusammen mit der staatlichen Ostseegrundschule, die gesamte Schullaufbahn an einem Ort absolvieren zu können.

(mehr …)

nach oben

Welche Abschlüsse kann mein Kind an der Greenhouse erreichen?

Unser Ziel ist es, die Stärken der Kinder zu erkennen und die Schüler mit Erfolg und Motivation für Leistung aufzuschließen. Wir möchten jedes Kind zu seinem höchstmöglichen Abschluss führen. Unsere Schüler verlassen die Schule entweder mit der Berufsreife nach Klasse 9 (1 Schüler in den letzten 3 Jahren) mit der Mittleren Reife nach Klasse 10MR und mit dem Abitur nach der 12. Klasse. Die genannten Abschlüsse sind staatlich anerkannt. Eine Festlegung des Bildungsganges erfolgt frühestens nach dem 1. Halbjahr der Klasse 9 – spätestens Ende Klasse 9.

nach oben

Wann kann ich mein Kind für die 5. Klasse anmelden?

Die Greenhouse School freut sich über einen sehr guten Zuspruch. Wir empfehlen daher eine Anmeldung Ihres Kindes, wenn sich dieses im ersten Halbjahr der 3. Klasse befindet. Alle Anmeldunterlagen erhalten Sie hier!

nach oben

Wann kann ich generell mein Kind anmelden?

Bei vorhandenen Kapazitäten und der Feststellung, dass Ihr Kind und Sie zu unserer Gemeinschaft passen, können Sie Ihr Kind zu jeder Zeit des Schuljahres anmelden. Manchmal machen es besondere Umstände nötig, schnell eine Entscheidung über einen Schulwechsel zu treffen. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren schnellstmöglich einen persönlichen Gesprächstermin.

nach oben

Welche Kosten kommen auf mich/uns zu?

Wenn Sie sich für die Greenhouse School als Schule für Ihr Kind entschieden und eine Aufnahmebestätigung von uns erhalten haben, wird eine Verwaltungsgebühr von 50 € fällig, die Sie bitte Ihrerseits an uns überweisen. Einmal jährlich erheben wir einen Lehrmittelkostenbeitrag in Höhe von 80 €, dieser wird von uns per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Das Schulgeld richtet sich nach Ihren Einkommensverhältnissen. Berechnungsgrundlage stellen hier Ihre „positiven Einkünfte“ pro Monat dar: Netto-Gehalt, Kindergeld, Wohngeld (u.a. Transferleistungen), Unterhalt…… und die Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Schulgeldordnung.

nach oben

Mein Kind kommt auf dem Gymnasium nicht gut zurecht …

… kann es an der Greenhouse trotzdem noch das Abitur ablegen?

Selbstverständlich! Aber wir nehmen zunächst einmal den Druck raus. Je nachdem, mit welchem Leistungsbild Ihr Kind zu uns kommt, entscheiden wir gemeinsam, ob das Kind in die gymnasialen Kurse bzw. ins 3-Stern-Niveau „einsortiert“ wird oder ob es in den Grundkursen bzw. auf dem 2-Stern-Niveau wieder zu Erfolg und Lern-Motivation zurück findet. Das kann in den Fächern durchaus unterschiedlich sein. Bis zum 2. Halbjahr des Jahrgangs 9 erfolgt keine endgültige Bildungsgang-Festlegung. Im 2. Halbjahr muss der Schüler/die Schülerin mindestens 3 Fächer (davon 2 der Fächer Deutsch, Mathe der Englisch) auf gymnasialem Niveau belegen und mindestens ausreichende (Note 4) Leistungen erreichen. 2-Stern-Fächer müssen mit mindestens „befriedigend“ (Note 3) abschließen, um in die Klasse 10A (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe) versetzt zu werden und direkten Kurs auf das Abitur zu nehmen.

nach oben

Mein Kind hat nicht Spanisch als zweite Fremdsprache …

… kann es an der Greenhouse School trotzdem sein Abitur ablegen?

Ja! Schüler/-innen mit diesen Voraussetzungen müssen lediglich in der Klasse 10A (Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe) mit Spanisch beginnen und diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 mit 4 Wochenstunden belegen. Will der Schüler in diesem Fach im Abitur auch geprüft werden (das entscheidet der Schüler/-die Schülerin), so erfolgt die Prüfung „nur“ auf grundlegendem Niveau.

nach oben

Wie viele Schüler befinden sich in einer Klasse?

In unseren Klassen lernen in der Regel 18 bis 20 Schülerinnen und Schüler miteinander. Diese Klassenstärke ermöglicht es uns, auf die individuellen Lernvoraussetzungen des einzelnen Kindes angemessen einzugehen, um es zum höchstmöglichen Erfolg zu führen.
In „äußerlich“ differenzierten Lerngruppen (Wahlpflichtkurse, Gymnasial-/Erweiterungskurse) ist die Gruppenstärke oftmals kleiner als 14.
In Klassen mit nur einem Zug können bis zu 22 Schüler/-innen lernen, da durch äußere Differenzierung (örtliche Teilung der Lerngruppe) die Lerngruppen ansonsten zu klein sind.

nach oben

Haben die Klassen ihre eigenen Klassenräume?

Schule ist Lern- aber auch ein Stück Lebensraum. Ja, unsere Klassen haben ihre eigenen Klassenräume, die sie lediglich wechseln, wenn Fachunterricht einen Raumwechsel nötig macht (z.B. Naturwissenschaften). Jedes Kind hat im Klassenraum seinen eigenen Arbeitsplatz mit einem Schülertisch und einem Rollcontainer, in dem es seine Lernutensilien lagern kann. Unsere Schüler benötigen daher auch keinen schweren Schulranzen. 
In 10 von 14 Unterrichtsräumen befinden sich jeweils eine elektrische Leinwand, ein Beamer sowie Apple TV.

nach oben

Wie geht die Greenhouse School mit Unterrichtsstörungen um?

Wenn Kinder sich wiederholt nicht auf ihre schulischen Anforderungen konzentrieren können und schließlich sogar den eigenen aber auch den Lernerfolg ihrer Mitschüler durch störendes Verhalten behindern, so hat das immer einen Grund. Diesen gilt es zu erfassen und wenn möglich zu beseitigen. Störende Schüler verlassen den Klassenraum und finden sich in der „pädagogischen Insel“ bei unserem Sozialpädagogen ein. Hier finden aufklärende Gespräche statt und der Schüler/die Schülerin arbeitet separat an dem schulischen Stoff weiter.

nach oben

Kann mein Kind mittags in der Schule essen?

Ja. Die Greenhouse School ist eine gebundene Ganztagsschule und bietet ihren Schüler/-innen täglich eine Mittagsversorgung an. Täglich werden 3 Mahlzeiten angeboten: 2 warme Gerichte und 1 Salat. Die Schüler nehmen ihr Essen in der Mensa ein. Bei Bedarf können auch Mikrowellen für das Aufheizen eigener mitgebrachter Speisen genutzt werden.

nach oben

Welche Kommunikationswege bestehen zwischen Elternhaus und Schule?

Das Herzstück der Kommunikation ist die Plattform „PrimeLine“. Hier erhalten die Eltern alle Informationen, die das Schulleben ihres Kindes betreffen: Einsicht in erbrachte Noten/Leistungen, Einsicht in das elektronische Klassenbuch (Unterrichtsthemen), Einsicht in die Terminliste (auch geplante Tests und Klassenarbeiten). Ein weiteres Kommunikationsmittel ist unser Schulplaner, in den die Kinder ihre schulischen Termine eintragen. Hier können auch Mitteilungen aus der Schule/an die Schule formuliert werden.
Selbstverständlich stehen unsere Lehrkräfte und die Schulleitung den Eltern via Telefon und E-Mail für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung. Persönliche Gespräche schätzen wir besonders.

nach oben

Wie gelangen die Kinder zur Schule?

Der Großteil unserer Schülerschaft erreicht die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Landkreis Rostock ist für alle Schüler/-innen die Busfahrt kostenfrei. Seit dem Schuljahr 2014/15 besteht auch eine landkreisübergreifende Buslinie zwischen dem Großraum Ribnitz-Damgarten und Graal-Müritz. Bitte sprechen Sie uns bezüglich einer ermäßigten Busfahrkarte an.

Recht viele Familien haben sich aber auch zu Fahrgemeinschaften zusammengeschlossen. Selbst Taxen werden von kleinen Gruppen genutzt.

nach oben

Warum müssen freie Schulen überhaupt Schulgeld erheben?

In den ersten 3 Jahren erhält eine private Schule überhaupt keine Förderung obwohl sie Kinder beschult und damit eine Staatsauftrag erfüllt, für den der Staat aber nichts bezahlt.

Erst ab dem 4. Jahr ihres Bestehens erhalten freie Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern eine staatliche Finanzhilfe zur Bezahlung des Personals. Jedoch werden nicht die kompletten Personalkosten sondern lediglich 85 % übernommen. Allerdings erhalten die Lehrkräfte an der Greenhouse School das gleiche Gehalt wie ihre angestellten Kollegen an staatlichen Schulen. Somit tut sich eine Finanzlücke von 15 % auf, die über Schulgelder geschlossen werden muss. Sie zahlen also Schulgeld, weil der Staat eben nicht alle Kinder gleich behandelt sondern faktisch die Eltern bestraft, die ihre Kinder nicht in eine vom Staat selbst betriebene Schule schicken möchten.

Besonders unsozial erachten wir diese Praxis, weil damit finanziell schwächer gestellte Familien ihr Recht auf freie Schulwahl nicht ausüben können.

nach oben

Krankmeldung und Krankheit

Eine Krankmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler vor Unterrichtsbeginn am ersten Krankheitstag im Sekretariat der Schule. Sollte in diesem Zusammenhang kein Zeitraum angegeben werden, ist eine Krankmeldung an jedem Folgetage ebenfalls nötig. Bei nicht erfolgter Krankmeldung entstehen Fehlzeiten. Am ersten Schultag nach der Krankheit ist der Klassenleitung ein Entschuldigungsschreiben vorzulegen. Die Nacharbeitung von Unterrichtsinhalten und das Nachschreiben von Tests und Klassenarbeiten/Klausuren erfolgen in eigener Verantwortung und Organisation in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. Erziehungsberechtigte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen (SchulG MV, §49 (3)). Bei wiederholtem Fehlen oder häufiger Abwesenheit in Testsituationen behält sich die Schule ein Einfordern einer ärztlichen Bescheinigung vor. Wir weisen darauf hin, dass vielfaches Fehlen zur Nichtbeurteilbarkeit bzw. Gefährdung einer Prüfungszulassung führen kann. Die hier beschriebene Vorgehensweise gilt nicht im Rahmen von Prüfungen, hier geben die jeweiligen Prüfungsverordnungen gesonderte Vorgehensweisen im Falle einer Erkrankung vor.

nach oben