Krankmeldung und Krankheit

Eine Krankmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler vor Unterrichtsbeginn am ersten Krankheitstag im Sekretariat der Schule. Sollte in diesem Zusammenhang kein Zeitraum angegeben werden, ist eine Krankmeldung an jedem Folgetage ebenfalls nötig. Bei nicht erfolgter Krankmeldung entstehen Fehlzeiten. Am ersten Schultag nach der Krankheit ist der Klassenleitung ein Entschuldigungsschreiben vorzulegen. Die Nacharbeitung von Unterrichtsinhalten und das Nachschreiben von Tests und Klassenarbeiten/Klausuren erfolgen in eigener Verantwortung und Organisation in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. Erziehungsberechtigte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen (SchulG MV, §49 (3)). Bei wiederholtem Fehlen oder häufiger Abwesenheit in Testsituationen behält sich die Schule ein Einfordern einer ärztlichen Bescheinigung vor. Wir weisen darauf hin, dass vielfaches Fehlen zur Nichtbeurteilbarkeit bzw. Gefährdung einer Prüfungszulassung führen kann. Die hier beschriebene Vorgehensweise gilt nicht im Rahmen von Prüfungen, hier geben die jeweiligen Prüfungsverordnungen gesonderte Vorgehensweisen im Falle einer Erkrankung vor.


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