Mundschutz wird Pflicht an Greenhouse School

Viel wurde in den letzten Tagen über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung diskutiert. Im Einzelhandel und auch im ÖPNV wird diese ab Montag, dem 27.04.2020, auch in Mecklenburg-Vorpommern zur Pflicht. Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Stand vom 17.04.2020 empfiehlt das Tragen auch für den schulischen Bereich.

Dort heißt es: „Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als weitere Möglichkeit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren. Insbesondere in Situationen, in denen die räumliche Distanzierung (Abstand < 1,5 m) nicht eingehalten werden kann, können Mund-Nasen-Bedeckungen eventuell hilfreich sein.“

Wir haben in dieser Woche die Klassenräume eingerichtet, viel gemessen, ein Wegesystem eingeführt, sogar die Toilettengänge und das Händewaschen im Detail geplant. Da es jedoch immer wieder zu Begegnung und möglicherweise der Unterschreitung von 1,5 m kommen kann, werden wir nichts riskieren und unsere Jugendlichen verstärkt schützen. Das Staatliche Schulamt Rostock hat heute größere Mengen an Mundnasenschutz an die Schulen der Stadt und des Landkreises verteilt und wir werden diese verpflichtend zur Anwendung bringen.

Wann immer wir „in Bewegung“ sein werden, wird es an unserer Schule zur Pflicht werden, diesen Schutz zu tragen – das gilt für Schülerinnen und Schüler und natürlich auch unsere Lehrkräfte. Nach gutem, ausreichendem Lüften der Unterrichtsräume kann der Schutz abgenommen werden, bis die Stunde bzw. der Block endet und die Schülerinnen und Schüler wieder den Raum verlassen.

In dieser Krise gilt es, gegenseitig auf sich zu achten und den Virus nicht wieder an Stärke gewinnen zu lassen. Deswegen hoffe ich sowohl in der Elternschaft, aber vor allem auch bei den Jugendlichen, auf Verständnis.

Thomas Kampf (Schulleiter)


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