In den ersten 3 Jahren erhält eine private Schule überhaupt keine Förderung obwohl sie Kinder beschult und damit eine Staatsauftrag erfüllt, für den der Staat aber nichts bezahlt.
Erst ab dem 4. Jahr ihres Bestehens erhalten freie Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern eine staatliche Finanzhilfe zur Bezahlung des Personals. Jedoch werden nicht die kompletten Personalkosten sondern lediglich 85 % übernommen. Allerdings erhalten die Lehrkräfte an der Greenhouse School das gleiche Gehalt wie ihre angestellten Kollegen an staatlichen Schulen. Somit tut sich eine Finanzlücke von 15 % auf, die über Schulgelder geschlossen werden muss. Sie zahlen also Schulgeld, weil der Staat eben nicht alle Kinder gleich behandelt sondern faktisch die Eltern bestraft, die ihre Kinder nicht in eine vom Staat selbst betriebene Schule schicken möchten.
Besonders unsozial erachten wir diese Praxis, weil damit finanziell schwächer gestellte Familien ihr Recht auf freie Schulwahl nicht ausüben können.
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